Beschwerdestelle für Diskriminierung durch den Staat hilft beiden: Opfern und Behörden
Vor Rassismus ist man auch in deutschen Ämtern und Behörden nicht gefeit. Das war eines der Ergebnisse des NSU Untersuchungsausschusses und das zeigen uns die zunehmenden Berichte über Racial Profiling. Ursache sind nur selten rassistische Einstellungen von BeamtInnen oder MitarbeiterInnen; meist führen mangelnde Trainings, unklare Verwaltungsvorschriften oder verfassungswidrige Gesetze zu derartigem Handeln. Deswegen ist es wichtig, dass diskriminierendes Verhalten dokumentiert und analysiert wird, um Ursachen zu erkennen und notwendige Schlussfolgerungen zu ziehen. Was wir brauchen ist eine unabhängige Beschwerdestelle und ein regelmäßiges Berichtswesen, auch für Diskriminierung durch staatliche Stellen!
Bisher müssen sich Opfer von Diskriminierung bei den Ämtern beschweren, von denen sie diskriminiert wurden. Das stellt für viele eine hohe Hemmschwelle dar. Besonders schutzbedürftige Personen, wie Flüchtlinge, stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis. Sie befürchten beispielsweise, dass ihre Duldung nicht verlängert wird, wenn sie sich zu laut beschweren. Wahrscheinlich sogar zu Recht. Das widerstrebt dem Grundgedanken der Menschenrechte und dem in ihnen enthaltenen Diskriminierungsverbot. Darauf weist der im Februar veröffentlichte Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) über Deutschland zum wiederholten Male hin. Seine Forderungen nach einer Ausweitung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf das öffentliche Recht und der Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle müssen zügig umgesetzt werden.