Naturschutz ist ein zentrales Grünes Anliegen – doch wie funktioniert das in einer Verwaltung?
Über die Förderung des Naturschutzes informierte sich die GRÜNE Kreistagsfraktion bei einem Besuch der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Gießen. Behördenleiter Stephan Stein und dessen Stellvertreter Ernst Brockmann boten den Kreistagsabgeordneten einen interessanten Überblick über ihre Arbeit.
„Gegenwärtig besteht im Kreisgebiet eine große Nachfrage nach Wohn- und Gewerbeflächen. Dabei wollen wir so wenig landwirtschaftliche Fläche und Natur wie möglich opfern“, stellt der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Christian Zuckermann fest. „Dort, wo unumgänglich in Natur und Landschaft eingegriffen werden muss, ist ein naturschutzrechtlicher Ausgleich zu leisten.“
Während des Gesprächs bei der UNB haben die GRÜNEN viel darüber erfahren, welchen Beitrag die sogenannten Ökopunkte im Ausgleichsverfahren leisten könnten.
Unter anderem erfuhren die Kreistagsabgeordneten, dass auch Landwirte und andere private Grundeigentümer, die ihr Grundstück ökologisch aufwerten, sich dafür bei der UNB Ökopunkte gutschreiben lassen können.
„Wer in die Landschaft baut, kann dann die für seinen Eingriff notwendigen Ökopunkte von den Privatleuten kaufen. Natürlich begrüßen wir diesen finanziellen Anreiz, seine Flächen ökologisch zu bewirtschaften“, stellt Christian Zuckermann fest.
Michael Buss (Kreistagsabgeordneter) beleuchtet die Kehrseite dieses Systems. Denn durch den Handel mit Ökopunkten bestehe die Möglichkeit, dass Eingriffe in Natur und Landschaft durch Ausgleichsmaßnahmen an einem weit entfernten Ort umgesetzt werden. Deshalb betont er: „Wo immer möglich wollen wir aber einen Ausgleich an Ort und Stelle oder in der nahen Umgebung.“ Nur so kann eine ökologische Schieflage verhindert werden.
Die Mitarbeiter der UNB wiesen Ihrerseits auf einen besonderen Vorteil hin, wenn Ökopunkte zum Ausgleich einer Baumaßnahme verwendet werden: In diesem Fall sei nämlich die ökologische Aufwertung schon vor der Baumaßnahme geschehen und damit unmittelbar überprüfbar.
Die GRÜNE Kreistagsfraktion regt an, die Ausgleichsmaßnahmen vor Ort jetzt in den Stadt- und Gemeindeparlamenten in den Blick zu nehmen.
„Wir haben heute von der Naturschutzbehörde erfahren, dass derzeit von einigen Kreisgemeinden überprüft wird, ob einst vereinbarte Ausgleichsmaßnahmen für Wohn- und Gewerbegebiete auch tatsächlich wie versprochen umgesetzt sind. Dies ist eine wichtige Aufgabe der Städte und Gemeinden, an der auch die GRÜNEN mitwirken werden“, kündigt Christian Zuckermann an.