Landkreis schließt Vertrag mit Landschaftspflegevereinigung Gießen e.V. zum Schutz wertvoller Streuobstbestände
„Weil die Streuobstbestände in unserer Region so wertvoll sind, wollen wir Teile dieser Biotope unter besonderen Schutz stellen“, führt Dr. Christiane Schmahl (Bündnis 90/Grüne) als Naturschutzdezernentin im Landkreis Gießen ins Thema ein. Der Landkreis Gießen hat mit der Landschaftspflege-vereinigung Gießen e.V. einen Vertrag abgeschlossen, der darauf abzielt, mehr „Geschützte Landschaftsbestandteile“ (GLB) im Kreisgebiet einzurichten.
Geschützte Landschaftsbestandteile verfolgen besondere Schutzziele. Eine Beschädigung oder Veränderung des Naturraumes ist in solchen Gebieten verboten. In der Regel sind GLB kleinräumige, überschaubare Strukturen wie Heckenflächen, Baumgruppen – oder eben Streuobstwiesen. Die Naturschutzdezernentin erläutert: „Streuobst-wiesen haben einen positiven Einfluss auf das Kleinklima und bieten vielen Tier- und Pflanzenarten eine Zuflucht. Wir haben uns deswegen den Erhalt dieser für Mittelhessen typischen Flächen zum Ziel gemacht.“
Der Zustand der Streuobstbestände wurde im Landkreis Gießen in der Vergangenheit dreimal in Zeitabständen von rund zehn Jahren umfassend begutachtet. Die letzte Überprüfung fand von 2011 bis 2014 statt. Sie hat gezeigt, dass es sinnvoll ist, die noch vorhandenen Streuobstbestände einem besonderen Schutz – gegebenenfalls als geschützte Landschaftsbestandteile – zuzuführen. Deswegen entwickelt die Untere Naturschutzbehörde (UNB) verschiedene Maßnahmen, mit denen die Streuobstbestände und die darin lebenden wilden Tier- und Pflanzenpopulationen geschützt und entwickelt werden sollen.
Derzeit steht die Ausweisung von GLB im Fokus. Die Landschaftspflege-vereinigung soll dabei helfen und mithilfe einer Prioritätenliste Flächen in Augenschein nehmen und nach verschiedenen Aspekten bewerten. Erstellt haben diese Auswahl der als GLB in Frage kommenden Streuobstwiesen die UNB in Zusammenarbeit mit dem Naturschutzbeirat. „Die Ergebnisse, die die Landschaftspflege-vereinigung nach der Begutachtung der Flächen liefern wird, stellen sicherlich eine sehr gute Grundlage für die UNB zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe dar, nämlich dem Schutz der Streuobstbestände“, ist sich Christiane Schmahl sicher. Die Ausweisung von Schutzgebieten wie GLB ist nämlich grundsätzlich eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Unteren Naturschutzbehörde.
Zudem sollen Verwertungs- und Vermarktungsmöglichkeiten für das auf den Streuobstbeständen anfallenden, ansonsten nicht verwertete Obst entwickelt werden. Auch dies wird, gemäß des jetzt abgeschlossenen Vertrags, eine Aufgabe der LPV sein. „Tatsächlich ist es schade, dass Jahr für Jahr so viele Äpfel und Birnen nicht mehr geerntet werden“, erklärt Ingrid Moser von der LPV. Sie verweist auf den Apfelsaftverkauf, der in diesem Jahr zum zweiten Mal für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung angeboten wurde. Das Herstellen, Aufbereiten, Abfüllen und Verkaufen des Safts ist ein Projekt der LPV zur Verwertung von Streuobstwiesenfrüchten.
Der Werkvertrag zwischen Landkreis und Landschaftspflegevereinigung hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Neben den erläuterten Maßnahmen zum Erhalt der Streuobstbestände wird die LPV laut Vertrag auch die notwendigen Sanierungsmaßnahmen im Geschützten Landschaftsbestandteil „Ehemalige Bahntrasse von Heuchelheim“ fortsetzen. Diese Aufgabe hatte die Vereinigung schon in den vorigen Jahren übernommen.