Naturschutzbehörde gibt Tipps zum artgerechten Umgang.
Schwalben gehören zu den beliebtesten Vögeln und sind doch mancherorts verhasst. Zum einen begeistern sie durch ihre kühnen Flugkünste, sind am schwatzenden Zwitschern zu erkennen und gelten als Boten des Glücks, die das Haus vor Feuer und Blitzschlag und das Vieh im Stall vor Krankheiten bewahren. Zum anderen sind Schwalbennester heutzutage vielen Haus- und Stallbesitzern ein Dorn im Auge, weil der Vogelkot Fassaden verschmutzen kann. Wer die Vögel deswegen vergrämt und Nester abschlägt, kann allerdings ins Visier von Vogel- und Artenschützern geraten. Denn die mutwillige Zerstörung von Mehlschwalbennestern stellt einen eklatanten Verstoß gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen dar und kann mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden.
Die Untere Naturschutzbehörde gibt deswegen Tipps, wie eine friedliche Koexistenz zwischen Schwalbe und Mensch möglich ist. Naturschutzdezernentin Dr. Christiane Schmahl, von Beruf Tierärztin, erklärt, wie es zur Schwalbenbesiedlung in unseren Dörfern kam: „Mehl- und Rauchschwalben sind so genannte Kulturfolger, das heißt, sie sind dem Menschen in die Siedlungsgebiete gefolgt, weil sie dort gute Lebensbedingungen finden. So nisten sie vorrangig in Ställen, Schuppen und auch an Wohnhäusern.“
Allerdings verschließen besorgte Bauern den Rauchschwalben die Zugänge zum Stall, um strengen Hygieneanforderungen gerecht zu werden. In der modernen Landwirtschaft ist für Schwalben in der Scheune eben kein Platz mehr. Daneben ist die Hausfassade im Schutz des Dachvorsprunges ein klassischer Niststandort für die Mehlschwalbe. Moderner Fassadenverputz und -anstriche mit Lotuseffekt verhindern aber, dass die Schwalben ihre Nester dort anbringen können. Dabei wäre ein Brettchen, das den Vogelkot direkt unter dem Nest auffängt, eine einfache und gute Lösung, die die Hausfassade in keiner Weise verunstaltet.
„Vertreter der örtlichen Naturschutzverbände beraten Hausbesitzer gerne, wie das eigene Grundstück vogel- und schwalbenfreundlich gestaltet werden kann“, weiß Christiane Schmahl. So kommen auch künstliche Nisthilfen in Frage, in die die Schwalben oft eigene Nester bauen. Sie nehmen aber auch vorhandene Kunstnester gerne an. In einigen Orten haben Vogelfreunde zudem bereits Schwalbenhäuser aufgestellt, die Mehlschwalben zusätzlichen Raum bieten.
Oft mangelt es den Schwalben zudem an Baumaterial für ihre Nester. Eine stetig feucht gehaltene Lehmpfütze im Garten kann hier Abhilfe schaffen. Die Vögel holen sich von dort den klebrigen Baustoff, den sie dann in Ecken und Nischen zu den typischen Schwalbennestern verbauen.
Was viele nicht wissen: Wer seine Gebäude umbauen oder gar abreißen möchte, muss dabei artenschutzrechtliche Belange nach dem Bundesnaturschutzgesetz beachten. Werden Häuser oder Ställe zum Beispiel von Vogel- und Fledermausarten bewohnt, unterliegt das den Schutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes sowie dem Europäischen Naturschutzrecht. „Das ist vielen Menschen nicht bekannt“, weiß die Dezernentin. Sie appelliert deswegen an alle Bauherren, sich rechtzeitig vor Baubeginn mit Unteren Naturschutzbehörde in Verbindung zu setzen und abzuklären, welche Lösungen möglich und verträglich sind.
Bei Fragen zum Umgang mit Schwalben und anderen Wildtieren kann Dr. Hannelore Steul vom Fachdienst Naturschutz helfen. Sie ist zu erreichen unter Telefon: 0641 9390-1720, E-Mail: hannelore.steul@lkgi.de.