Der Kreisausschuss des Landkreises Gießen hat die Verlängerung der bestehenden Streuobstwiesen-Förderung im Landkreis beschlossen. Weitere drei Jahren sollen Maßnahmen zur Erhaltung von Streuobstbeständen und Hochstammobstbaumalleen bezuschusst werden, teilte Naturschutzdezernentin und Erste Kreisbeigeordnete Dr. Christiane Schmahl (Bündnis 90/Die Grünen) nach der Sitzung des Gremiums mit.
Seit 2013 wird jeder Streuobstbaum, der im Außenbereich, also außerhalb geschlossener Ortschaften, im Kreisgebiet neu angepflanzt wird, mit je 20 Euro gefördert. Mit der neuen Förderperiode, die wiederum auf drei Jahre angelegt ist, wurden einige Änderungen in die Förderrichtlinie aufgenommen. Zumeist sind dies Anregungen der Arbeitsgruppe ‚Streuobst‘, die im Zuge der Biodiversitätsstrategie des Landkreises Gießen etabliert wurde. Der Naturschutzbeirat hat die geänderte Richtlinie befürwortet.
Demnach können neben Neuanpflanzungen nun auch Pflegemaßnahmen an Obstbäumen bezuschusst werden, beispielsweise Erziehungsschnitte von Neuanpflanzungen ab dem zweiten Standjahr oder Instandhaltungsschnitte in bestehenden Streuobstbeständen und Obstbaumalleen. Ein Erziehungsschnitt der geförderten Neuanpflanzungen kann mit zu 3 Euro pro Schnitt und Baum subventioniert werden. Für einen Instandhaltungsschnitt an einem gepflegten Hochstammobstbaum gibt es bis zu 6 Euro vom Landkreis. Zusätzlich ist ein Zuschuss für jeden Einzelschutz bei den geförderten Neuanpflanzungen möglich, für den bis zu 80 Prozent der Kosten übernommen werden, jedoch nicht mehr als 10 Euro.
Naturschutzdezernentin Schmahl erläutert: „Mit den Zuschüssen für Pflegemaßnahmen wollen wir Streuobstwiesenbesitzer und Hobby-Landwirte ermutigen, bestehende Obstwiesen langfristig zu pflegen. Der Erhalt der Obstbäume ist eine wichtige Voraussetzung für die Artenvielfalt auf den Streuobstwiesen.“ Denn auf den zumeist extensiv genutzten Flächen rings um die Bäume leben zum Teil seltene Tiere und Pflanzen, wie Steinkauz und Rotkopfwürger oder Bocksbart und Klappertopf. Somit sorgt die Erhaltung der Obstbaumflächen für eine nachhaltige Entwicklung für den Umwelt- und Naturschutz.
Fördergelder für Neuanpflanzungen erhalten Obstbaumgärtner für Obstbaumhochstämme folgender Arten: Apfel, Birne, Kirsche, Kulturzwetschge, Speierling und Walnuss. Je gepflanztem Hochstamm erhält der Antragsteller durch den Landkreis Gießen einen Zuschuss in Höhe von maximal 20 Euro für bis zu zehn Hochstämme pro Jahr.
10.000 Euro wurden jetzt vom Kreisausschuss des Landkreises Gießen für die Förderung der Streuobstwiesenbestände freigegeben. „Seitens der Bevölkerung wird die Förderung stetig nachgefragt“, sagt Christiane Schmahl. Mit dem bisherigen Programm hat der Landkreis Gießen die Neuanpflanzung von insgesamt 491 Hochstammobstbäumen gefördert.
Wer einen Antrag zur Obstbaumförderung stellen möchte oder mehr Details benötigt, sollte sich an die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Gießen wenden unter Telefon: 0641 9390-1462. Der Antragsvordruck steht auch als Download auf der Internetseite des Landkreises bereit.
Streuobstwiesenförderung des Landkreises Gießen
Info: Lebensraum Streuobstwiese
Streuobstwiesen sind ein bedeutender Lebensraum für seltene Tiere und Pflanzen. Arten wie Steinkauz, Rotkopfwürger und Wendehals nutzen diese als Rückzugsgebiete. Die Baumhöhlen alter Obstbäume sind unverzichtbare Wohnorte für Siebenschläfer, Fledermäuse und Wildbienen. Da die Wiesen unter dem Streuobst meistens nur selten gemäht werden, finden sich dort häufig artenreiche Blumenwiesen mit Salbei, Margerite, Bocksbart, Habichtskraut und Klappertopf.
Durch den Erhalt von Streuobstbeständen werden daher sowohl die biologische Vielfalt (Biodiversität) als auch Lebensräume gesichert und die Biotopvielfalt gewahrt. Verschiedene Biotope gewährleisten ein stabiles Ökogefüge auch im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung für den Menschen.