Zu Berichten über Menschenrechtsverletzungen durch die malische Armee erklären Tom Koenigs, Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und Katja Keul, Parlamentarische Geschäftsführerin:
Bei der Ausbildungsmission der Europäischen Union in Mali müssen Menschenrechte und das Humanitäre Völkerrecht zentrale Ausbildungsinhalte sein. Die Berichte, nach denen malische Soldaten Tuareg beziehungsweise angebliche Kollaborateure in Sevaré und anderen Städten ermordet haben, scheinen Befürchtungen zu bestätigen, die schon früh auf die Gefahr von Racheakten an den Tuareg und anderen Bevölkerungsgruppen Nord-Malis aufmerksam gemacht haben. Die Bundesregierung sollte sich für eine UN-Beobachtermission einsetzen, die die Umsetzung der Sicherheitsratsresolution 2085 und die Beachtung der Menschenrechte durch alle Konfliktparteien überwacht.
Die malische Regierung und ausländische Truppen dürfen diese Menschenrechtsverletzungen nicht tolerieren. Sie gefährden den politischen Prozess, der notwendig ist, um einen stabilen Frieden zwischen allen Bevölkerungsgruppen nach Überwindung der Krise herbeizuführen. Der politische Dialog mit verhandlungsbereiten Gruppen in Nord-Mali muss weiter geführt werden. Das Verhandlungsangebot der von Ansar Dine abgespaltenen Gruppe Islamische Bewegung für Azawad (MIA) macht die Chancen eines solchen Dialogs für Mali deutlich.
Die Verantwortlichen für die Menschenrechtsverletzungen müssen zur Rechenschaft gezogen werden ganz gleich welcher Seite sie angehören. Die Staatengemeinschaft muss jetzt die Untersuchungen des Internationalen Strafgerichtshofs unterstützen, die die malische Übergangsregierung selbst angefragt hat. Die Ausbildungsmission der EU muss so konzipiert sein, solche Ausschreitungen durch das malische Militär in Zukunft zu verhindern. Dabei ist insbesondere wichtig, dass Ausbildung und Einsatz klar voneinander getrennt sind. Ein ständiger Wechsel zwischen Ausbildungscamp und Front wird nicht den gewünschten Erfolg erzeugen.