Anlässlich der Einführung eines jährlichen ‚Gedenktages für die Opfer von Vertreibung‘ durch das Land Hessen und der Äußerungen von Erika Steinbach, Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, erklärt Tom Koenigs, Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe:
„Gedenken ist gut – schützen ist besser! Wenn sich nun endlich auch der Bund der Vertrieben für den internationalen Schutz von Flüchtlingen stark macht, ist der Gedenktag zu begrüßen. Gegenwärtig kennt der Bund zwei ungleiche Kategorien von Flüchtlingen: Deutsche – und der Rest. Einseitiges Erinnern reicht aber nicht aus.
Das gilt auch für die hessische Landesregierung: Der Ministerpräsident hat angekündigt, auf das Schicksal von Flüchtlingen auf der ganzen Welt aufmerksam zu machen. Er sollte mit den Zuständen im eigenen Bundesland anfangen. Die Asylverfahren dauern zu lange, Geduldete dürfen nicht arbeiten und sind häufig auf engem Raum in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Die Hürden in der aktuellen Härtefallkommission sind für echte Härtefälle zu hoch.
Der Gedenktag darf nicht einseitig auf die Geschichte deutscher Vertriebener im Zuge des Zweiten Weltkrieges reduziert werden. Flucht, Vertreibung und der Verlust der Heimat sind für alle Betroffenen immer und überall ein tragisches Los. An den Außengrenzen der Europäischen Union sieht man dies deutlich. Regelmäßig kommen dort hunderte von neuen Flüchtlinge an. Allein 2012 wurden in der EU 330.000 Asylanträge gestellt. Der Gedenktag fordert uns dazu auf, das Los derer zu verstehen, die täglich in Malta, Melilla oder Lampedusa stranden.
Humanität statt Härte muss deshalb der Grundsatz im Umgang mit Flüchtlingen lauten. Abschiebungen und asylrechtliche Entscheidungen sind anhand humanitärer und menschenrechtlicher Kriterien abzuwägen, sodass es zu keinen inhumanen Abschiebungen kommt. Standards bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen, insbesondere von Kindern, sollten in einem großzügigen Landesaufnahmegesetz geregelt werden.“