Ergebnisse der Restabfalluntersuchungen in Stadt und Landkreis Gießen
In Zusammenarbeit mit der Stadt und dem Landkreis Gießen wurde der Inhalt verschiedener Restabfalltonnen von der Professur für Abfall- und Ressourcenmanagement der Justus-Liebig-Universität Gießen untersucht. Neben Privathaushalten wurde der Restabfall u.a. auch von Altersheimen und Verwaltungseinrichtungen berücksichtigt. Außerdem unterschieden sich die Privathaushalte in Einfamilien- und Mehrfamilienhaushalte. Des Weiteren wurden in der Stadt die Altersstrukturen und im Landkreis Gießen die Siedlungsstrukturen näher betrachtet. Insgesamt wurden über fünf Tonnen Restabfall, verteilt auf vier Sammlungsintervalle sortiert.
Die Abfalldezernentinnen von Stadt und Kreis Gießen, Gerda Weigel-Greilich und Dr. Christiane Schmahl, fassen das Ergebnis wie folgt zusammen:
Die Sortierung zeigt, dass die etablierten Hol- und Bringsysteme in Stadt und Landkreis Gießen nicht ausreichend genutzt werden. Von dem sortierten Material ist ein Anteil von rund 35 Gew.-% tatsächlicher Restabfall. Jährlich werden pro Person etwa 130 kg in der Stadt und 60 kg im Landkreis an Wertstoffen über die Restmülltonne entsorgt. Der Anteil an biogenem Material im Abfall ist mit 30 Gew.-% am höchsten. Das entspricht pro Person und Jahr in der Stadt rund 60 kg und im Landkreis rund 30 kg. Leichtverpackungen nehmen einen Anteil von rund 10 Gew.-% im Restabfall ein, welches jährlich pro Person in der Stadt rund 17 kg und im Landkreis 7 kg ausmacht. Die Anteile an Papier, Glas und Textilien sind ebenfalls auffällig hoch, besonders im Bereich der Mehrfamilienhaushalte. Deutlich geringer sind dagegen die Anteile an stoffgleichen Nichtverpackungen, welche neben den Leichtverpackungen über eine Wertstofftonne abgeschöpft werden könnten. Dieser Anteil macht in der Stadt Giessen durchschnittlich 8 kg pro Person und Jahr aus, im Landkreis Giessen dagegen nur 4 kg.
Die Ergebnisse lassen erkennen, dass Restabfallaufkommen und -zusammensetzung stark von der Wohnform (Ein- oder Mehrfamilienhaushalt) und dem Abfuhr-Rhythmus abhängen. Die Analyse zeigt auch, dass eine vierwöchentliche Abfuhr satzungsbedingt zu erheblichen Kosteneinsparungen führen und einen Beitrag zur Schonung wertvoller Ressourcen leisten kann. Den Forderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nach gesteigerten Recyclingquoten kann primär durch verbesserte Trennung nachgekommen werden. Die bestehenden Hol- und Bringsysteme müssen mehr genutzt werden. Die Einführung einer zusätzlichen Wertstofftonne ist aufgrund des geringen Anteils an stoffgleichen Nichtverpackungen für Stadt und Landkreis Gießen nicht sinnvoll. In Anbetracht der vorhandenen Wertstofferfassungssysteme und der örtlichen Begebenheiten sollte die Nutzung durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit verbessert werden.