Berichtsantrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 25.10.2006
Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreisausschuss wird beauftragt, im Rahmen der Aktualisierung des
Sozialatlasses des Landkreises Gießen in Zusammenarbeit mit der Universität
Gießen – Lehrstuhl für Wirtschaftslehre des Privathaushalts und
Familienwissenschaft – einen Armutsbericht für den Landkreis Gießen zu
erstellen. Der neue Bericht soll mit dem bestehenden Sozialatlas strukturell
und inhaltlich zusammengeführt werden.
Begründung:
Armut ist in unserer Gesellschaft längst kein Randgruppenproblem mehr. Dies
bestätigen bundesweite Berichte und Untersuchungen. Als Faktoren, die das
Armutsrisiko wesentlich erhöhen, gelten unter anderem Kinder, Arbeitslosigkeit,
prekäre Arbeitsverhältnisse, Migrationshintergrund und mangelnde Ausbildung.
Als ein (haushalts- und) familienbezogenes Phänomen wird Armut
generationenübergreifend vermittelt und untermauert das Fortbestehen der Bereiche
der sozialen Benachteiligung z. B. hinsichtlich der gesellschaftlichen Teilhabe und
Chancengleichheit. Die Konsequenzen sind soziale Ausgrenzung der Betroffenen
und Abhängigkeit von staatlichen Leistungen.
Eine Datenanalyse und Erhebung, die vom Steuerzahler finanziert wird, sollen nicht
nur puren statistischen Zwecken dienen. Sie sollen vor allem ein Instrument sein, das
ein konkretes soziales Problem zu lösen bzw. zu verhindern hilft. Einen solchen
Zweck erfüllt ein Armutsbericht.
Dabei geht es zum einen insbesondere darum, den Landkreis in die Lage zu
versetzen, mit einem vergleichsweise geringen Aufwand die kommunale
Berichtserstattung problembezogen fortschreiben zu können. Zum anderen handelt
es sich um die Erarbeitung eines Konzeptes, das es erlaubt, gefährdete Bereiche
und soziale Brennpunkte möglichst frühzeitig zu erkennen und eine zielgruppen- und
bedarfsorientierte Hilfe – auch im präventiven Bereich – zu leisten.
Der Vorschlag einer Zusammenarbeit mit der Justus-Liebig-Universität greift die
Erfahrung und das Vorgehen der Stadt Gießen in der Durchführung des Projektes
„Kommunaler Armutsbericht“ auf.
Der Antrag sollte vorab im Sozialausschuss beraten werden.