Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23. März 2010
Der Kreisausschuss wird beauftragt, im Haupt, Finanz-, Wirtschafts und Rechtsausschuss grundsätzlich über die Einrichtung der Fachbereichsleiterebene zu berichten und dabei folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie hat sich die Verwaltungsreform des letzten Jahrzehnts aus Sicht des Kreisausschusses bewährt, insbesondere die zusätzliche Bestellung von Fachbereichsleitern?
2. Welche Aufgaben konnten von den verschiedenen Fachbereichsleitern erledigt werden, die nicht auch von den Amtsleitungen hätten wahrgenommen werden können?
3. Sind durch die zusätzliche Ausweisung von Fachbereichsleiterstellen Mehrkosten entstanden und wie hoch waren diese gegebenenfalls?
4. Falls Mehrkosten entstanden, wie wirkt sich deren Ertrag im Doppischen Haushalt im Hinblick auf die Erreichung von Zielen aus? Positiv, eher negativ oder nicht erkennbar bzw.
darstellbar? Welche Ziele wurden erreicht? Gibt es Ziele, die nicht erreicht wurden?
5. Wie hoch wären die Einsparungen, wenn auf die Neubesetzung freiwerdender Fachbereichsleiterstellen in Zukunft wieder verzichtet würde?
6. Welche Aufgaben könnten von den danach wieder „selbständig handelnden“ Amtsleitungen nicht mehr oder nicht auch anders wahrgenommen werden?