Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen B90/Die Grünen und SPD sowie der Gruppe die Linke im Kreis Gießen vom 28.03.2007
Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreisausschuss wird aufgefordert,
1. (Drei) anerkannt Persönlichkeiten mit der ehrenamtlichen Wahrnehmung einer nicht weisungsgebundenen Ombudsstelle zu beauftragen; die folgende Aufgaben wahrnehmen soll:
– In Konfliktfällen die schnelle Vermittlung mit den Stellen der GIAG (z.B. Job-Center, Anlaufstellen, Träger von sozialen und arbeitsmarktpolitischen Eingliederungsmaßnahmen),
– Die Unterstützung des Fachbeirates sowie der Geschäftsführung der GIAG durch Sammlung und Dokumentation von Schwierigkeiten in der Anwendung des neuen SGBII (Beschwerden, rechtliche Auslegungsspielräume, Vorschläge zur Abhilfe).
– Sicherstellung eines Erfahrungsaustausches über das Verwaltungshandeln und die Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen mit den entsprechenden Stellen der GIAG.
– Weitergabe von Informationen und Verbesserungsvorschlägen an die verantwortliche Bundesebene.
– Erfahrungsaustausch mit ähnlichen Stellen im Bundesgebiet.
– Mitwirkung bei den Fortbildungsangeboten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GIAG.
2. Im Rahmen der Umsetzung der „Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung der Grundsätze de Zusammenarbeit der Träger der Grundsicherung in den Arbeitsgemeinschaften gemäß § 44b SGBII“ sicherzustellen, dass die Ombudsstelle je nach Arbeitsaufkommen angemessen mit personellen und sachlichen Verwaltungsressourcen aus den Budgets der GIAG zu unterstützen ist;
3. Nach einem halben Jahr dem Kreistag einen Bericht über die Arbeit der Ombudsstelle vorzulegen;
4. Nach einem Jahr eine Bilanz über das Arbeitsaufkommen und die Tätigkeit der Obudsstelle zu ziehen und über den Bedarf für eine Fortsetzung der Tätigkeit sowie ggf. über deren form und Ausstattung neu zu entscheiden.
Über die Umsetzung ist dem Kreistag zum 13. September zu berichten.