Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 24.08.2010
Vorbemerkung:
An der Theodor-Heuss-Schule in Laubach werden seit Beginn dieses Schuljahres Gebühren für die Teilnahme an der Ganztagsschule erhoben. Die Betreuung geht allerdings über das vom Land geforderte Mindestmaß hinaus.
Ist es zulässig, dass für die Teilnahme an der Ganztagsschule mit pädagogischer Mittagsbetreuung Gebühren erhoben werden?