Obstbaum pflanzen und 20 Euro Zuschuss beantragen: Umweltdezernentin Christiane Schmahl wirbt für die Förderung zum Erhalt der heimischen Streuobstwiesen – Jetzt ist Pflanzzeit!
Landkreis Gießen. Im Herbst ist Pflanzzeit. Jetzt wachsen die jungen Bäumchen am besten an und wurzeln bis zum Frühjahr gut durch. Deswegen weist Kreis-Umweltdezernentin Dr. Christiane Schmahl auf die Förderung von jungen Streuobstgehölzen hin: „Seit Juni können Obstgärtner einen Zuschuss für jeden neu gepflanzten Obstbaum beim Kreis beantragen, wenn dieser dem Erhalt eines Streuobstbestandes dient. Pro Hochstamm gibt es bis zu 20 Euro.“ Beantragen kann diese Förderung jeder, der im unbeplanten Außenbereich, also auf den Streuobstwiesen, Hochstämme (Apfel, Birne, Kirsche, Speierling) pflanzt und dies nachweisen kann. Maximal zehn Bäume können pro Antragsteller und Jahr bezuschusst werden. Auch für die regionaltypische Walnuss ist eine Subvention vorgesehen.
Hauptamtliche Kreisbeigeordnete Christiane Schmahl erklärt, warum der Schutz der Streuobstwiesen so wichtig ist: „Diese Flächen haben neben dem praktischen auch einen hohen ökologischen Nutzen. Sie sind zum Beispiel Lebensraum für Vögel, Insekten, Fledermäuse, und Siebenschäfer. Auch blühende Wiesenkräuter sind typische Vertreter der Baumgrundstücke. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Streuobstwiesen in Hessen deswegen geschützte Biotope.“
Geschützt mögen sie zwar sein, aber leider auch mitunter schlecht gepflegt, wie sich zeigt. Drei Bürgerarbeiter nehmen seit geraumer Zeit die Streuobstwiesen im Auftrag des Landkreises Gießen unter die Lupe und kartieren den aktuellen Baumbestand. Fast überall im Kreisgebiet haben sie dabei ein gravierender Rückgang der hochstämmigen Obstbäume festgestellt. „Diesem Verlust wollen wir entgegenwirken und uns für den Erhalt und die Verbesserung der Streuobstwiesen einsetzen“, sagt die Umweltdezernentin, „deswegen haben wir die Subventionierung eingeführt, um den Ersatz für verlorene Bäume attraktiver zu gestalten.“
Bis zum Jahr 2015 hat der Landkreis insgesamt 10.000 Euro für die Subventionierung der Streuobstwiesen bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe, die das Land Hessen dem Landkreis Gießen
zur Bewirtschaftung zugewiesen hat.
Förderanträge können bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt werden.