Dezernentin Dr. Christiane Schmahl (Grüne) erinnert: Schutzgebiete und Biotope dürfen auch im Winter nicht betreten werden
Reiten zwischen Wiesen und Wäldern ist für viele Pferdeliebhaber ein Genuss. Urwüchsige Landschaften und reich begrünte Auen haben einen besonderen Reiz. Sie stehen aber häufig auch unter Schutz. Leider beobachten ehren- und hauptamtliche Naturschützer in letzter Zeit immer wieder Reiter, die in der freien Landschaft in Schutzgebieten unterwegs sind. Die Zahl der Pferde, die außerhalb von Reitanlagen gefahren und geritten werden, nimmt im Landkreis Gießen zu. Christiane Schmahl (Bündnis 90/Die Grünen) als Dezernentin für Naturschutz erinnert daher an die Auflagen: „Ich kann verstehen, dass die Schutzgebiete für einen Ausflug oder Ausritt besonders attraktiv erscheinen. Die Schönheit dieser Landschaften ist unbestritten. Aber eben deswegen müssen sie vor schädlichen Einflüssen geschützt werden. Fuß- und Fahrwege dürfen zum Schutz der Natur nicht verlassen werden. Auch nicht mit dem Pferd.“
Denn auch Pferde können die Natur und den Lebensraum von Tieren und Pflanzen schädigen. Zu nennen sind Trittbelastungen und damit verbundene Bodenverdichtung und Erosion. Hinzu kommen Vegetationsschäden durch Tritt und Verbiss und die Störung einiger empfindlicher Tierarten. All das kann vermieden werden, wenn sich die Reiter an das Wegegebot halten. Übrigens gilt für alle Spaziergänger und Sportler, die in der Natur Erholung suchen: Immer auf den Wegen bleiben!
Als Beispiel für besonders attraktive Gebiete nennt Christiane Schmahl die Städte Lich und Hungen, die mit den Auenlandschaften Wetterau und Horloffau über Naturschutzgebiete ersten Ranges verfügen. Beide haben sowohl den Deutschen Naturschutzpreis als auch den europäischen Umweltpreis erhalten. „Diese Schutzgebiete sind von herausragender Bedeutung und dürfen durch Fehlverhalten nicht beeinträchtigt werden. Ich appelliere daher an alle, sich an die Regeln zu halten“, sagt Christiane Schmahl, „dort, wo sich Vögel, Amphibien und seltene Pflanzen wohl fühlen, muss sich der Mensch zurückhalten. Dieses Gebot gilt ganzjährig, denn die Landschaft im Schutzgebiet ist auch im Winter Lebensraum.“ Nicht nur bei uns heimische Tier- und Pflanzenarten fühlen sich in den Biotopen im Landkreis wohl. Die Gebiete dienen auch als Rastplatz oder Überwinterungsgebiet für zahlreiche Zugvögel.