Gutachten zu „Bahntrasse von Heuchelheim“ belegt richtiges Vorgehen der Unteren Naturschutzbehörde
Allen Menschen gerecht werden, Entscheidungen so treffen, dass alle Interessen berücksichtigt werden, ist nicht einfach. Auch in der Natur ist das ganz ähnlich, wenn Pflegepläne aufgestellt werden. Hier gilt es, auch den Lebensraumansprüchen von allen im Gebiet vorkommenden prioritären Tier- und Pflanzenarten zu entsprechen und beabsichtigte Pflegemaßnahmen darauf auszurichten. Dr. Christiane Schmahl (Bündnis 90/Die Grünen), Erste Kreisbeigeordnete und Dezernentin für Naturschutz im Landkreis Gießen, nimmt ein Gespräch zur Pflege des Gebiets „Ehemalige Bahntrasse von Heuchelheim“ zum Anlass, um die dort vereinbarten Pflegemaßnahmen zu erläutern. In der Vergangenheit gab es immer wieder Streit um Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der vollzogenen Landschaftspflege in diesem Gebiet, das als Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB) besonderen Schutz genießt.
Im Jahr 2009 wurde im Auftrag der Landschaftspflegevereinigung ein erstes Pflegegutachten für die „Ehemalige Bahntrasse Heuchelheim“ erstellt. Es nannte Zauneidechse, Neuntöter, Gartenrotschwanz, Blauflügelige Ödlandschrecke und die Schlingnatter als unbedingt schützenswerte Arten für das Gebiet. Das Gutachten gab Maßnahmenempfehlungen für diese prioritären Arten, mit deren Umsetzung unter Leitung der Landschaftspflegevereinigung begonnen wurde. Es bestanden in der Vergangenheit unterschiedliche Vorstellungen bis hin zur völligen Ablehnung der Pflegeempfehlungen durch die NABU-Gruppe Heuchelheim-Kinzenbach e.V. und die Bürgerinitiative Grüne Lunge, die auch in der Presse verbreitet wurden.
„Die Untere Naturschutzbehörde hat unter meiner Leitung mehrfach das Gespräch mit der NABU-Gruppe und der Bürgerinitiative gesucht. Darüber hinaus haben wir ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, um Zweifeln an den bereits erfolgten und künftigen Pflegemaßnahmen zu begegnen, aber auch, um diese überprüfen zu lassen“, erläutert Naturschutzdezernentin Dr. Christiane Schmahl.
Bei der Wahl des Gutachters hat es sich die Untere Naturschutzbehörde nicht leicht gemacht. Es wurde ein hessenweit anerkannter Gutachter beauftragt, der nicht nur bei der Aufstellung der Roten Listen von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten mitarbeitet, sondern auch Artenschutzmaßnahmen für das Naturschutzministerium des Landes Hessens ausgearbeitet hat. Dies auch speziell für die Schlingnatter, die auf dem Bahndammgelände vorkommt und deren Erhaltung dort hohe Priorität hat.
Der GLB (Geschützter Landschaftsbestandteil) wurde vom Gutachter begangen und auch die Anregungen der Kritiker zur Pflege des Gebiets wurden berücksichtigt. Der verantwortliche Bearbeiter, Dipl. Biologe Andreas Malten, hat das Gutachten kürzlich in den Räumen der Kreisverwaltung Vertretern des Kreis-Naturschutzbeirates, der NABU-Ortsgruppe und der Bürgerinitiative Grüne Lunge im Beisein der Kreisnaturschutzdezernentin vorgestellt.
Dabei ging er auf einige Tierarten besonders ein und zeigte Wege zur Förderung dieser seltenen Tiere auf. Beide Tierarten – die Schlingnatter und die Blauflügelige Ödlandschrecke – sind in ihren Lebensraumansprüchen sehr unterschiedlich, weshalb die Wiederherstellung und Pflege ihrer Lebensräume auch verschieden sein müssen. Das Gutachten stellt für die einzelnen Teilbereiche des GLBs zunächst verschiedene Pflegevorschläge gegenüber: zum einen die des alten Gutachtens aus dem Jahr 2009 und zum anderen die der NABU-Ortsgruppe. Es folgt eine Bewertung mit Blick auf die zu fördernden Arten Schlingnatter und Blauflügelige Ödlandschrecke.
Will man die Blauflügelige Ödlandschrecke erhalten und fördern, ist es unumgänglich, die Flächen weitgehend frei von höherer Vegetation zu halten und für vegetationsfreie Bereiche bzw. kahle Flächen zu sorgen. Die Schaffung magerer und offener Lebensräume ist eine geeignete Maßnahme, diese Art zu fördern. Dies kann beispielsweise durch die Vernetzung von Schotterflächen oder durch Anlage oder Freistellung großer Einzelflächen geschehen. Da die Individuenzahl der Tiere eng mit der Größe des geeigneten Lebensraums verknüpft ist, sollten möglichst große Flächen für die Art hergerichtet werden.
Das Gutachten zeigt zudem: Die Maßnahmen im Pflegeplan sind geeignet, die Lebensräume der Blauflügeligen Ödlandschrecke auszudehnen oder zu vernetzen und so den Bestand der Art dauerhaft zu sichern. Die einzelnen Flächen sollten nach Möglichkeit mindestens 500 m² groß sein und aus ganztägig besonntem Bahnschotter bestehen.
Die Schlingnatter hat eine Vorliebe für eine heterogene Vegetationsstruktur, also dem Mosaik aus Vegetationstypen mit einem kleinräumigen Wechsel von Gebüsch oder Wald und Fels bzw. felsähnlichen Bereichen (Trockenmauern, Gartenmauern, Bahnschotter etc.) und/oder anderen Rohbodenstrukturen (Magerrasen).
Für die Planung heißt dies, dass zur Förderung der Schlingnatter das einfache Freistellen von Bäumen und Büschen und dann die jährliche Pflegemahd zur Schaffung einer einheitlichen Vegetationsstruktur, nicht ausreichend sind, selbst dann nicht, wenn die Pflege zu einem Magerrasen führt. Es ist folglich eine Strukturierung des Vegetationsbestandes vorzusehen. Auf den Magerrasenflächen müssen auch Altgrasbestände, Rohbodenstrukturen und zumindest an deren Randbereiche auch Gebüsch- oder Baumstrukturen vorhanden sein. Abseits der Schotterflächen der ehemaligen Bahntrasse können zur Förderung der Schlingnatter auch Steinhaufen sinnvoll sein.
Es ist also unstrittig, dass die Freistellung von zugewachsenen bzw. verbuschten oder dicht bewaldeten Bereichen grundsätzlich die allererste Maßnahme der Pflege von Schlingnatterlebensräumen sein muss. Nur so kann das Vorkommen der europäisch streng geschützten sowie bundesweit und in Hessen gefährdeten Schlingnatter begünstigt werden.
Durch die Pflegemaßnahmen werden zudem weitere schutzbedürftige Arten gefördert. Allen voran ist dabei die Zauneidechse zu nennen, die von einer Freistellung und Strukturierung der Flächen profitieren kann. Positive Auswirkungen werden die Freistellungs- und Rodungsmaßnahmen aber auch auf zahlreiche wirbellose Arten haben, z.B. sind die verbuschten und bewaldeten Bereiche der ehemaligen Bahnstrecke derzeit artenarm an blütensuchenden Schmetterlingen und Wildbienen. Die Förderung magerer Strukturen in der weitgehend überdüngten Kulturlandschaft bringt einen größeren Artenreichtum in der Pflanzenwelt und damit auch Überlebensmöglichkeiten für zahlreiche Tiere, die diese weiteren Arten nutzen.
Erste Kreisbeigeordnete Dr. Christiane Schmahl stellte zum Abschluss des Gespräches fest, dass der Unteren Naturschutzbehörde und der Landschaftspflegevereinigung mit dem neuen Gutachten eine sehr gute Grundlage für die zukünftigen Pflegemaßnahmen zur Verfügung steht. „Wir haben vereinbart, die Pflegemaßnahmen fürs kommende Jahr miteinander abzustimmen. Dazu werden Untere Naturschutzbehörde, Landschaftspflegevereinigung, „Grüne Lunge“ und NABU die Maßnahmen gemeinsam beraten“, sagte sie und hofft, dass so Konsens in weiten Teilen erreicht werden kann.