Ab dem Jahr 2020 sind auch die offenen Ganztagsangebote als Schulbildung anerkannt. Das bedeutet, dass ab dem 1. 1. 2020 bei Bedarf auch für diesen Teil des Schulalltags Teilhabeassistenzen bereitgestellt werden müssen. Bisher galt dies rechtlich als freiwillige Leistung im Rahmen der Eingliederungshilfe.
„Wir möchten aber gerne, dass dies im Landkreis Gießen spätestens zum Schuljahresbeginn im August 2019, also wesentlich früher und sinnvollerweise für das komplette Schuljahr, umgesetzt wird.“ betont Kreisbeigeordnete Hiltrud Hofmann, Mitglied im Behindertenbeirat des Landkreises. Welche weiteren Schritte in diesem Bereich notwendig und sinnvoll sind wie vermehrte Poolbildung (eine Teilhabeassistenz für mehrere Schüler und Schülerinnen) oder die Erarbeitung Integrierter Teilhabepläne (wenn mehrere Kostenträger wie zum Beispiel Sozial- oder Jugendamt und Krankenkasse zuständig sind), sollte am besten ein runder Tisch aus Schulverwaltung und Sozial- und Jugendamt sowie anderen Kostenträgern wie den Krankenkassen klären. So lasse sich verhindern, dass Zuständigkeiten zu Lasten der Kinder hin- und hergeschoben würden wie es im Fall von chronisch kranken Kindern fast die Regel ist, so die Grünen. „Es wäre für alle Beteiligten sehr hilfreich, wenn hier ein transparentes, nachvollziehbares Verfahren gefunden würde, das die Zuständigkeiten schnell klärt.“ betonte der Fraktionsvorsitzende Christian Zuckermann.