Die Änderung des bestehenden Gesetzes wird mit dem Mountainbiking abseits der Wege begründet, das sowohl waldökologisch als auch im Hinblick auf die Sicherheit der Waldbesucher problematische Ausprägungen angenommen habe. Dem spricht soweit nichts entgegen, jedoch wird das falsche Verhalten von verhältnismäßig kleinen Gruppen, die abseits fester Wege Schaden anrichten durch die geplante Regelung der Wegebreiten nicht gelöst.
Insbesondere im Landkreis Giessen nehme der Fahrradtourismus eine tragende Rolle ein berichtet Christian Zuckermann für den Kreisvorstand. Sowohl der Schiffenberg, der Dünsberg, das Lumdatal und der gesamte Bereich nahe dem Vogelsberg sind beliebte Ziele für Radfahrer. Nicht zu vergessen sind auch das Salzbödetal und der Krofdorfer Forst. Mit dem neuen Gesetz wird das Radfahren auf festen Waldwegen für die große Gruppe der Rad fahrenden eingeschränkt, die sich an die Regeln halten und nicht abseits der Wege fahren.
DIE GRÜNEN betonen, dass das geltende Recht (Hessisches Forstgesetz) im Rahmen von § 24 Abs. 5 HForstG die Möglichkeit einräumt, im Hinblick auf einzelne Orte weitergehende Beschränkungen vorzunehmen. Des Weiteren ist es den Mountenbikern auf Grund der bestehenden Rechtslage ohnehin schon verboten die Wege zu verlassen. Der Kreisvorstand sieht sehr wohl, dass der Wald durch Trendsportarten und Freizeitaktivitäten belastet wird (z.B.Geocaching), allerdings verfehlt das neue Gesetz das Thema gänzlich.
Insgesamt sollte es darum gehen die Interessen der Waldnutzer und den Naturschutz unter einen Hut zu bringen. Zuckermann ist sich sicher, dass die Waldliebhaber im Landkreis wissen, wie man sich richtig im Wald verhält und ihn nicht schädigen. Nach Auffassung der GRÜNEN sind die derzeit bestehenden Regelungen vollkommen ausreichend, um Nutzungskonflikte auszuschließen.
Für den Kreisvorstand
Christian Zuckermann