Gießener Aktionsbündnis gegen TTIP, CETA und Co
Zum ersten Mal im neuen Jahr traf sich das „Gießener Bündnisses gegen TTIP, CETA & Co.“, um das weitere Vorgehen hinsichtlich des CETA-Freihandels-Abkommens zwischen EU und Kanada zu beraten. Da TTIP aufgrund des Regierungswechsels in den USA nun auf Eis zu liegen scheint, befürchten die Mitglieder des Bündnisses, dass ein Abschluss des CETA-Abkommens nun umso stärker verfolgt wird. Formell wurde das CETA-Abkommen von der Regierung Kanadas und der EU bereits im Oktober letzten Jahres unterzeichnet. Allerdings kann der Prozess des Inkrafttretens nicht ohne die Zustimmung des EU-Parlaments fortgesetzt werden. Nachdem am 12. Januar 2017 der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments seine Zustimmung zu CETA signalisiert hat, stimmt der Handelsausschuss als nächstes ab, danach erfolgt die Abstimmung durch das gesamte EU-Parlament (voraussichtlich im Februar).
Die Zusätze zum Abkommen, die nach öffentlichem Druck und auf den Widerstand der belgischen Wallonie dem Vertragstext hinzugefügt wurden, bezeichnen die Mitglieder des Aktionsbündnisses als Augenwischerei. „Diese Zusätze sind rechtlich nicht verbindlich“, so Heike Habermann vom Bündnis. Dazu würde angestrebt, CETA vorläufig in Kraft treten zu lassen und die Zusatzabkommen später zu verhandeln. „Wo gibt es denn so etwas“, empört sich Habermann weiter: „Es wird ein Vertrag geschlossen, und die wesentlichen Dinge werden dann später ausgehandelt? Das wäre ja, als kaufe man ein Auto, verhandle danach über die Art der Bremsen und ließe sie erst nach dem Kauf einbauen“.
Zudem würde auch der neue, nach heftigem Widerstand seitens der Bevölkerung ausgehandelte Vertragstext zahlreiche Fallstricke beinhalten. „Es heißt, die Arbeitnehmerrechte eines jeden Staates würden nicht angetastet“, so heißt es in der Pressemitteilung weiter. „Jedoch sind keinerlei Sanktionsmaßnahmen festgelegt, wenn ein Vertragspartner diese Vereinbarung nicht einhält. So könnten beispielsweise die CETA-Regeln bei öffentlichen Auftragsvergaben zu Klagen führen, wenn öffentliche Einrichtungen ihre Vergabeverfahren an soziale Kriterien wie den Mindestlohn oder die Bindung an Tarifverträge knüpfen.“ Der EU-Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten hatte am 8. Dezember 2016 klar empfohlen, CETA abzulehnen.
Zudem erhielten die Vertragsparteien zwar das Recht, im öffentlichen Interesse zu regulieren, allerdings nur im Rahmen der im Abkommen eingegangen Verpflichtung. Dies könne dazu führen, dass Investoren einen Staat nach wie vor verklagen könnten, wenn dessen Gesetzgebung CETA widerspricht. Die nach wie vor im Vertragstext vorgesehenen Investorenschutzklauseln könnten also die Gesetzgebung eines Staates völlig aushebeln. Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz hätten so keine Chance, wenn sie den Interessen eines Investors widersprächen (siehe hierzu „Der große CETA-Schwindel„)
„Wir fordern eine gerechte Welthandelspolitik, die sich nicht dem reinen ökonomischen Wachstum verschworen hat“ erläutert Doris Kreuzkamp. Internationale Abkommen müssten dem Gemeinwohl dienen und nicht nur wenigen Großunternehmen. Sie müssten soziale und ökologische Standards stärken. Und Heike Habermann ergänzt: „Keinesfalls dürfen sie Demokratie und Rechtsstaat gefährden, wie dies durch Sonderklagerechte für Investoren droht. Diese Freihandelsabkommen sind so nicht akzeptabel.“ Auch deshalb sei es wichtig, seine Interessen als EU-Bürger wahrzunehmen und Druck auf die Abgeordneten im Europaparlament zu machen. Dies könne man unter anderem mit Hilfe des „CETA-Check“, der online verfügbar sei, tun, heißt es in der Pressemitteilung.