Das Bundesteilhabegesetz hat die rechtlichen Voraussetzungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen neu geregelt. Die Länder müssen nun entscheiden, wie die Zuständigkeiten neu geregelt werden. Die Kreistagsfraktion der GRÜNEN hat sich über die zukünftige Gestaltung der Eingliederungshilfe im Kreis Gießen intensiv Gedanken gemacht. Die Grünen treten für das sogenannte „Lebensabschnittsmodell“ ein.
„Wir sind den GRÜNEN in der Verbandsversammlung des LWV dankbar, dass auf ihre Initiative hin die neue Koalition aus SPD, GRÜNEN, FDP und FW dazu einen Antrag in die Verbandsversammlung eingebracht hat.“ so der Fraktionsvorsitzende Christian Zuckermann.
„Wir wollen den Landeswohlfahrtsverband erhalten, weil wir der Überzeugung sind, dass er bestens gerüstet ist,
hessenweit einheitliche gute Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung zu schaffen.“ betont Hiltrud Hofmann, Mitglied der Verbandsversammlung des LWV. Dabei sei darauf zu achten, dass alle Chancen durch das Bundesteilhabegesetz genutzt werden, um im Interesse der betroffenen Menschen die Zusammenarbeit zwischen LWV und kommunaler Ebene auszubauen.
Die GRÜNEN treten hier für das Lebensabschnittsmodell ein, d.h. dass für Kinder und Jugendliche mit Behinderung der Landkreis zuständig ist, für die Erwachsenen mit Behinderung aber der LWV als Ansprechpartner und Leistungserbringer zur Verfügung steht.
„Damit wird eine klare Grenze in den Zuständigkeiten gezogen und Doppelstrukturen können vermieden werden“ meint Katrin Schleenbecker, stellvertretende Kreistagsvorsitzende.
Mit dem klaren Bekenntnis zum Erhalt des LWV würden außerdem tiefgreifende Folgen für einen kommunalen Finanzausgleich vermieden; mit der bestehenden Verbandsumlage sei diesem Wunsch bestens Rechnung getragen, so Zuckermann für die Kreisgrünen abschließend.