Gebäudesanierung und Artenschutz: Landkreis Gießen erinnert an Schutzbestimmungen für gefiederte Mitbewohner
Landkreis Gießen. Werden Gebäude von Vogel- und Fledermausarten bewohnt, unterliegt das den Schutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes sowie dem Europäischen Naturschutzrecht. Das ist vielen nicht bekannt. Wenn Gebäude modernisiert werden, verlieren diese Mitbewohner oft ihre Nist- und Schlafplätze. Maßnahmen zum Schutz dieser Tiere müssen deshalb rechtzeitig berücksichtigt werden. Die Dezernentin Dr. Christiane Schmahl und die Untere Naturschutzbehörde appellieren an alle Bauherren, sich rechtzeitig vor Baubeginn mit dem Fachdienst Naturschutz in Verbindung zu setzen.
„In den dichtbesiedelten Ortszentren leben Vögel, die ursprünglich an Felsen brüteten“, erklärt Christiane Schmahl. Auch Fledermäuse, die Höhlenbäume im Wald besiedelten, mussten in Ortschaften umziehen, weil der den Wald bewirtschaftende Mensch ihnen ihren Wohnraum nahm. Einige von diesen Tierarten, die mit uns ihren Lebensraum teilen, bleiben als heimliche Untermieter oft jahrelang unbemerkt, viele sind aber bekannt und gern gesehene Gäste.
„Sie haben Städte und Dörfer als Lebensraum entdeckt und gehören zum Stadtbild“, sagt die Dezernentin. Dies gilt für Mauersegler, Haussperling, Hausrotschwanz, Star, Mehl- und Rauchschwalbe, Dohle, Turmfalke, Meisenarten, Schleiereule, Zwerg- und Breitflügelfledermaus sowie Braunes und Graues Langohr und andere mehr.
Der Fachdienst Naturschutz ist zu erreichen unter den Rufnummern 0641 9390-1596, -1502 oder -1720 oder per E-Mail an stephan.stein@lkgi.de.