Im Landkreis tourt ein neues Schadstoffmobil mit neuen Terminen und anderen festen Abgabestellen
Abgabe immer samstags im AWZ und jeden ersten Freitag im Montat in Laubach. Annahmestelle in Großen Linden entfällt.
„Wir haben den Auftrag für das Schadstoffmobil nach Ausschreibung neu vergeben. Deswegen ergeben sich einige Neuerungen“, sagt Kreis-Abfalldezernentin Dr. Christiane Schmahl und versichert Verbesserungen für Privathaushalte:
Immer samstags zwischen 9 und 12 Uhr können Bürgerinnen und Bürger aus der Stadt Gießen und allen Kreiskommunen ihre Schadstoffe zum Schadstoffmobil ins Abfallwirtschaftszentrum (AWZ), Lahnstraße 220, in Gießen bringen. Der Laubacher Termin wurde auf jeden ersten Freitag im Monat verlegt. Dann steht das Schadstoffmobil von 15 bis 17 Uhr am bisherigen Platz, auf dem Festplatz auf der Helle. Die Abgabestelle in Großen Linden entfällt.
Das neue Schadstoffmobil fährt außerdem wie bisher jeden Ortsteil im Landkreis Gießen und eine Reihe von Standorten in der Stadt Gießen an. Die Termine sind in den gedruckten Abfuhrkalendern zu sehen und auch im Internet einsehbar www.landkreis-giessen.de, direkt bei „schnell gefunden“ unter „Abfuhrkalender“. Dort sind die einzelnen Standorte des Schadstoffmobils jeweils als Kartenansicht zu sehen.
„Die fachgerechte Entsorgung von umweltschädlichen Abfällen ist für Privathaushalte kostenlos, die Sammlung ist bereits mit der monatlichen Abfallgebühr bezahlt. Lediglich die Abgabe von Feuerlöschern ist kostenpflichtig“, erläutert Dr. Christiane Schmahl, Abfall- und Umweltdezernentin im Landkreis Gießen.
Sämtliche Anlieferungen beim Schadstoffmobil müssen dem Fachpersonal direkt ausgehändigt werden. Bitte vorher keine Sonderabfälle am Sammelplatz abstellen, um Umweltgefährdungen auszuschließen. „Außerdem können wir nicht ausschließen, dass die Abfälle und Stoffe in die Hände von spielenden Kindern geraten, wenn sie einfach so abgestellt werden“, mahnt Christiane Schmahl.
Gerade jetzt im Winter kann es vorkommen, dass ein Schadstoffmobil-Termin ausfällt, weil das Fahrzeug wegen Unwetterlagen wie dichtem Nebel, Eis oder Schneeglätte nicht fahren kann – auch nicht ins AWZ. Bitte bringen Sie Ihre Sonderabfälle in einem solchen Fall zu einem anderen Termin.