Die Schuldezernentin des Landkreises Gießen, Dr. Christiane Schmahl (Bündnis 90/Die Grünen), hat sich in der aktuellen Diskussion um die Schulentwicklungsplanung der Stadt Gießen zu Wort gemeldet und stärkt ihrer städtischen Kollegin Astrid Eibelshäuser hinsichtlich der Beschränkung der Zügigkeit der Herderschule den Rücken. Der neue Schulentwicklungsplan der Stadt Gießen sieht vor, dass die Zügigkeit der Herderschule künftig von sechs auf fünf Jahrgangsklassen beschränkt wird. Hiergegen hatten sich Herderschul-Leiter Dieter Gath und die Gesamtkonferenz der Schule gewandt.
Die Beschränkung der Zügigkeit der Herderschule trägt aus Sicht des Landkreises Gießen den Interessen aller Beteiligten Rechnung und wird insbesondere zu einer besseren Planbarkeit führen. Die Schulentwicklungsplanung müsse die Gesamtsituation der Schulen in der Stadt und auch der benachbarten Kreiskommunen berücksichtigen. Aus der Sicht von Christiane Schmahl hat die Herderschule unter Leitung von Dieter Gath in den vergangenen Jahren in einer Art um Schüler der Kreiskommunen geworben, die den anderen Schulen abträglich gewesen sei. Hierauf müsse die Politik reagieren. „Schulentwicklungsplanung darf nicht zulassen, dass sich eine Schule auf Kosten anderer massiv vergrößert und dadurch andere Schulen in ihrem Bestand gefährdet“, so Schmahl.
Genau diese Situation sei aber bei der Herderschule inzwischen gegeben, weil sie in hohem Maße Schüler aus den Westkreiskommunen aufnimmt. Dies geht insbesondere zu Lasten der Gesamtschule Gleiberger Land. Diese unbegrenzte Aufnahme habe dazu geführt, dass inzwischen über 80 Prozent der Herderschülerinnen und -schüler aus dem Landkreis kommen und nur noch ein geringer Teil aus der Stadt Gießen. Mit der Begrenzung der Zügigkeit wird diese Entwicklung aus Sicht von Schmahl auf ein vertretbares Maß begrenzt.
„Das hessische Schulgesetz verlangt, dass die Schulentwicklungsplanung mit den benachbarten Schulträgern abzustimmen ist. Dies ist im Fall der Herderschule geschehen. Der Landkreis Gießen kann keiner Planung zustimmen, die den Interessen seiner Schulen, für die er erhebliche Mittel aufbringen muss, zuwiderläuft. Von daher ist Astrid Eibelshäuser den absolut richtigen Weg gegangen“, bekräftigt Schuldezernentin Dr. Schmahl.