Anlässlich der Ankündigung des schwedischen Migrationsministers allen in Schweden lebenden Syrern einen zeitlich unbefristeten Aufenthaltsstatus zu gewähren, erklärt Tom Koenigs, Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe:
„Außergewöhnliche Krisen erfordern außerordentliche Aufnahmebereitschaft – Schweden geht unter den europäischen Ländern mit gutem Beispiel voran. Das Land wird allen Syrern grundsätzlich und unbefristet Asyl gewähren. Die Bundesregierung und die Länder sollten dem Vorbild Schwedens folgen. Mit einem unbefristeten Aufenthaltsstatus, kann den Syrern in Deutschland eine neue Perspektive ermöglicht werden. Ein dauerhafter Aufenthaltsstatus ermöglicht die Familienzusammenführung und Integration der Syrer und macht ihnen von vornherein deutlich, dass sie willkommen sind.
Die Sprecherin der schwedischen Einwanderungsbehörde, Annie Hörnblad, erklärte gestern, dass allen Syrern in Schweden pauschal ein zeitlich unbefristeter Aufenthaltsstatus gewährt wird. Bisher wurden Asylanträge in Schweden gesondert geprüft und nur für drei Jahre gewährt. Das permanente Aufenthaltsrecht ermöglicht es den bereits in Schweden lebenden Syrern, unproblematisch ihre Familien nachzuholen. Die Einwanderungsbehörde geht davon aus, dass die Gewalt in Syrien in naher Zukunft nicht abreißen wird. Bisher wurden in dem kleinen Schweden 14.700 Syrer aufgenommen.
Deutschland hat dem UNHCR die Aufnahme von 5.000 Flüchtlingen zugesagt. Das Programm läuft schleppend, die Ankömmlinge ohne Familie werden in Lagern wie in Hellersdorf untergebracht. Im Rahmen von Familiennachzugsprogrammen wurden bisher etwa 15.000 Syrer aufgenommen, mit in großen Teilen unsicherem Aufenthaltsstatus. Lange Asylverfahren, behördliche Willkür und Schikane, Unterbringung in Lagern und Anfeindungen sollten den oftmals traumatisierten Flüchtlingen erspart bleiben. Eine Unterbringung in Lagern, ohne Integrationsangebote und Arbeitserlaubnis, wie es bisher üblich ist, ist untragbar. Die Aufnahmebereitschaft bereits integrierter syrischer Familien muss anerkannt werden, Nachzug sollte auch für Familienmitglieder zweiten und dritten Grades ermöglicht werden. Das erfordert die Humanität.“