Anlässlich des einjährigen Bestehens des Menschenrechtskonzeptes des BMZ erklärt Tom Koenigs, Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:
„Menschenrechte spielen in der Entwicklungspolitik nach wie vor keine große Rolle – auch ein Jahr nach Einführung des BMZ-Menschenrechtskonzepts. Entwicklungsminister Niebel feiert das einjährige Jubiläum des Konzepts auf einer zweitägigen Veranstaltung ohne viel zum Jubeln zu haben. Er hinkt seinen Ankündigungen hinterher.
Im Konzept wurde angekündigt, einen „Menschenrechts-TÜV“ zur Prüfung von menschenrechtlichen Folgen von Entwicklungspolitik einzurichten. Ihn gibt es nicht. Außerdem wurde angekündigt, einen Beschwerdemechanismus für Menschen einzurichten, deren Menschenrechte durch deutsche Entwicklungszusammenarbeit verletzt werden. Ihn gibt es nicht. Ein noch so gutes Menschenrechtskonzept läuft zudem ins Leere, wenn in anderen Bereichen wie der Wirtschaftspolitik eine menschenrechtsbasierte Entwicklung in unseren Partnerländern konterkariert wird.
Ich habe das Konzept vor einem Jahr begrüßt. Es enthält gute und ambitionierte Vorhaben. Sie warten alle auf Umsetzung“.
Am 24. Mai 2011 hat das BMZ das Konzept „Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik“ vorgestellt. Das für die Institutionen der staatlichen EZ verbindliche Konzept soll als Entscheidungshilfe für die Identifizierung, Prüfung, Planung, Durchführung, Steuerung und Evaluierung menschenrechtsrelevanter entwicklungspolitischer Vorhaben dienen.