Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz erklärt Tom Koenigs, Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:
„Ich freue mich, über das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz. Die Entscheidung zeigt erneut die eklatanten Mängel der deutschen Flüchtlingspolitik auf: Reduzierte Leistungen für Asylbewerber verletzen das Grundgesetz und internationale Menschenrechtsabkommen.
Die bisherigen Leistungen haben Asylbewerbern kein menschenwürdiges Leben ermöglicht. Ihre Menschenrechte auf Gesundheit, Bildung, soziale Sicherheit und gesellschaftliche Teilhabe wurden verletzt. Vor allem die Verletzung von Kinderrechten war empörend. Die UN Kinderrechtskonvention setzt den Vorrang des Kindeswohls und das Recht auf Entwicklung fest.
Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, Asylbewerbern eine menschenwürdige Grundsicherung zu gewährleisten.“
Hintergrund
Das Bundesverfassungsgericht hat am 18.07.2012 entschieden, dass die Leistungen für Asylbewerber in etwa auf das Niveau von Sozialhilfe und Hartz IV anzuheben sind. Mit dem Asylkompromiss 1993 wurde das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) als „Sondersozialhilferecht“ zur Sicherung des Existenzminimums eingeführt. Seit 1993 wurden die Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht erhöht, obwohl der Verbraucherindex seit 1993 um rund 30 Prozent angestiegen ist. Kinder bis 7 Jahre erhielten nach dem AsylbLG 61 Prozent der Leistung für Erwachsene, Kinder ab 8 Jahren 86 Prozent. Laut AsylbLG sind vorrangig Sach- statt Geldleistungen zu erbringen.