Anlässlich der Vorstellung des Abschlussberichts zur Sicherheitsgesetzgebung im Beisein der Bundesjustizministerin und des Bundesinnenministers, erklärt Tom Koenigs, Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe:
„Der Abschlussbericht der Regierungskommission zeigt, dass der Regierung ein Grundprinzip des Menschenrechtsschutzes seit dem 11. September 2001 verloren gegangen ist. Nicht der Bürger muss begründen, warum er seine Freiheitsrechte behalten möchte, sondern der Staat muss begründen, warum er sie einschränken will.
Das Bundeskriminalamt und die Geheimdienste haben sich in den letzten Jahren verselbstständigt und der Kontrolle durch Öffentlichkeit und Parlament immer mehr entzogen. Bereits der Abschlussbericht des NSU Untersuchungsausschusses hat gezeigt, dass die Geheimdienstarbeit im Zeichen des Kampfes gegen den Terrorismus nicht effektiver und zielgenauer geworden ist, sondern diffuser und ungenauer.
Der Bericht der Regierungskommission zu den Sicherheitsgesetzen vertieft diese Kritik. Er fordert, die Sicherheitsbehörden stärker zu kontrollieren und ihre Befugnisse präziser zu regeln.
Gut so! Beide Berichte machen richtige Vorschläge, aber sie gehen nicht weit genug. Gesetzliche Grundlagen sind wichtig, schärfere richterliche Kontrollen notwendig. Der zentrale Aspekt der parlamentarischen Kontrolle bleibt aber nach wie vor offen. Wenn unsere Grundrechte eingeschränkt werden, so muss dies in öffentlichen Debatten diskutiert werden. Ein geheim tagendes Kontrollgremium, selbst wenn es umfassend informiert würde, reicht hier nicht aus. Eine informierte, produktive Diskussion kann nur stattfinden, wenn den Parlamentariern und der Öffentlichkeit alle Informationen zur Verfügung stehen.“