Landkreis Gießen. Es ist heiß und es regnet viel zu wenig – schon jetzt stufen Experten das Jahr 2022 als Dürrejahr ein. Wieder ein Dürrejahr, das der Natur zusetzt. Der Wald ist gestresst, Dürreschäden sind vielerorts sichtbar und Gewässer tragen viel zu wenig Wasser. Auf die teils erheblichen Auswirkungen reagiert der Landkreis Gießen nun mit einer Allgemeinverfügung.
Demnach ist die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen oder Seen in jeglicher Form bis auf Weiteres verboten, um die Gewässer als Lebensgrundlage für Mensch und Natur zu schützen. Einzig erlaubt sind Benutzungen im Rahmen einer bestehenden wasserrechtlichen Zulassung.
„Nach den aktuellen Abflussdaten für Fließgewässer ist für den Landkreis Gießen praktisch flächendeckend ein kritischer Wert erreicht und wir können eine nachhaltige Beeinträchtigung der Lebensräume, die vom Wasser abhängen, nicht mehr ausschließen. Besonders verschärft ist die Situation dadurch, dass es in den vergangenen Jahren generell viel zu wenig geregnet hat und die Grundwasserstände erkennbar sinken. Da macht 2022 leider keine Ausnahme“, sagt Christian Zuckermann, Umweltdezernent des Landkreises Gießen.
Besonders wichtig sei es nun, die Gewässer vor weiteren Störungen durch eine Verringerung der Wasserführung zu schützen sowie die Verschlechterung der Gewässerzustände möglichst aufzuhalten, denn „zusätzliche Belastungen wie Wasserentnahmen würden zu einer weiteren Beeinträchtigung des Ökosystems führen“, erläutert Zuckermann weiter. Insbesondere an kleineren Gewässern bestehe das Risiko, dass dadurch Tiere verenden.
Wer trotz des Verbots Wasser aus oberirdischen Gewässern entnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.
Gerade hinsichtlich des Klimawandels ist eine nachhaltige Wassernutzung wichtig, um den Grundwasserpegel zu halten. Dabei kann jeder Einzelne helfen, indem er
Weitere Fragen beantwortet der Fachdienst Wasser- und Bodenschutz des Landkreises Gießen unter 0641 9390 3573.
Die Allgemeinverfügung gibt es zum Nachlesen unter https://www.lkgi.de/umwelt-bauen-und-entsorgung/wasser-und-bodenschutz/grundwasser-und-bodenschutz
(Text: Landkreis Gießen)