Sehr geehrter Herr Kreistagsvorsitzender,
die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis90 / Die Grünen und Freien Wählern bitten Sie zur
Sitzung des Kreistages am 01.07.2013 folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu nehmen:
Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreisausschuss wird beauftragt, die Durchführung eines Versuches auf der Grundlage
des nachfolgenden Konzeptes vorzubereiten, mit dem die getrennte Sammlung von Ait-
Elektrokleingeräten aus privaten Haushalten bürgernäher organisiert wird.
Zu ermitteln sind insbesondere die Kosten des Versuches.
Das Ergebnis ist dem Ausschuss Umwelt, Naturschutz und Abfallwirtschaft vorzulegen, dem
die endgültige Beschlussfassung zur Durchführung des Versuches übertragen wird.
Dem Versuch soll nach folgendem Konzept durchgeführt werden:
1. In mindestens einer Kreisgemeinde werden auf den Plätzen der Altglas-Sammelcontainer
geeignete Container (diebstahlsicher, regensicher) für die getrennte Sammlung von Ait-
Elektrokleingeräten aufgestellt.
2. Der Versuch, AIt:Elektrokleingeräte in diesem bürgernäheren Bringsystem zu sammeln, wird
von einem Entsorgungsfachbetrieb mit gültigem Uberwachungszertifikat für das Einsammeln
und Behandeln von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zwei Jahre lang durchgeführt. Dazu gehört
auch die Öffentlichkeitsarbeit.
3. Halbjährlich sowie nach dem Versuchsende ist jeweils ein Bericht vorzulegen, der die Sammlungsergebnisse
insbesondere nach Gerätearten, Kategorien ( gemäß Anhang I ElektroG),
Störstoffen sowie neben den Behältern abgestellten AIt-Elektrogeräten auswertet.
Begründung:
Am 13. August 2012 ist die novellierte WEEE-Richtlinie (Richtlinie 2012/19/EU des europäischen
Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronikaltgeräte; Waste Electrical and
Electronic Equipment) in Kraft getreten. Sie muss in Deutschland bis zum 14. Februar 2014
umgesetzt sein. Dazu will das Bundesumweltministerium demnächst einen Arbeitsentwurf
zur Novellierung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche
Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten -ElektroG- vorlegen.
In der neuen Richtlinie wird der Einzelhandel mit Verkaufsflächen für Elektro- und Elektronikgeräten
erstmalig zwar verpflichtet, kleine Elektro- und Elektronik- Altgeräte (in der äußeren
Abmessung höchstens 25 cm) kostenlos und ohne Verpflichtung zum Kauf eines neuen Gerätes
im Verkaufsraum oder in dessen unmittelbaren Nähe zurückzunehmen, jedoch erst ab
einer Verkaufsfläche von 400 qm. Oberhalb dieser Verkaufsfläche müssen Vertreiber nur
dann keine Geräte zurückzunehmen, wenn nachgewiesen wird, dass bestehende alternative
Sammelsysteme voraussichtlich mindestens genauso wirksam sind (Artikel 5 Absatz 2c
WEE- Richtlinie). Ziel ist, schadstoffhaltige Abfallfraktionen maximal auszuschleusen und
wertvolle in Elektro- und Elektronikaltgeräten enthaltene Sekundärrohstoffe zu gewinnen.
Das bestehende Bringsystem im Landkreis Gießen mit Sammelstellen für Ait-
Elektrokleingeräte auf Gemeinde-Bauhöfen und dem Abfallwirtschaftszentrum in der Lahnstraße
ist zu weitmaschig, die Erfassungsquoten sind zu gering. Auch die nun in der WEERichtlinie
normierte Rücknahmepflicht des Einzelhandels mit mindestens 400 qm Verkaufsfläche
schafft im Kreisgebiet außerhalb der Universitätsstadt Gießen weit weniger Sammelstellen
als die mögliche Aufstellung von Sammelcontainern für AIt-Elektrokleingeräte auf jedem
Altglas-Sammelplatz in jedem Stadt- bzw. Ortsteil aller Kreiskommunen.
Die AIt-Elektrokleingeräte gehen mit der Einsammlung in das Eigentum des Landkreises
über und sollen zusammen mit anderen getrennt gesammelten Elektroaltgeräten (Haushaltsgroßgeräten,
Kühlgeräten, Informations-und Telekommunikationsgeräten, Geräten der
Unterhaltungselektronik) von einem noch zu beauftragenden Fachunternehmen für den
Landkreis vermarktet werden.