Antrag Kreistagsfraktion B90/Die Grünen Kreis Gießen vom 26.09.2007
Bei der Eintragung von nachgerüsteten Dieselpartikelfiltern in die Kfz-Papiere verzichtet des Landkreis Gießen auf die Erhebung von Gebühren.
Begründung:
Seit dem 01. April 2007 wird die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern steuerlich gefördert. Die Steuerrückerstattung erfolgt nach Eintragung der Änderung in die Kfz-Papiere. Für diese Eintragung erhebt der Landkreis Gebühren, so dass indirekt ein Teil der steuerlichen Förderung wieder verloren geht. Damit ist auch ein Teil des Anreizes für die Umrüstung verloren.
Dies entspricht nicht dem Sinn der leider so spät gekommenen Förderung. Der Landkreis hat an dieser Stelle Gelegenheit, sich zu seiner Verantwortung für die Klimapolitik zu bekennen.