Motocrossfahrer und Naturschützer stehen oft unversöhnlich voreinander.
Mit Beginn der Fahrsaison häufen sich wieder die Beschwerden bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Gießen über Motocrossfahrten in der Natur abseits von ausgewiesenen Motocrossgeländen. Die Naturschutzdezernentin Dr. Christiane Schmahl (Bündnis 90/Die Grünen) bittet in diesem Zusammenhang die Motorsportler um Rücksichtnahme auf die Natur und Spaziergänger.
„Für die einen ist Motocorss Nervenkitzel und Sport, für die anderen Krach, braune Wiesen und Störungen der Tierwelt“, so Dr. Schmahl. „Ziel muss sein, dass Motorsport und Naturschutz miteinander existieren können. Da müssen beide Interessengruppen Gespräche miteinander führen und insbesondere Fahrparcours abstecken, wo die Motorsportler ihrem Fahrspaß nachkommen können.“
Außerhalb dieser Bereiche allerdings muss Motocrossfahren absolut tabu sein, bekräftigt die Untere Naturschutzbehörde (UNB) beim Landkreis Gießen. Stephan Stein. Leiter der UNB, weist auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen hin: „Pflanzen und Tiere dürfen nicht gestört oder geschädigt werden. Der Naturschutz kann es nicht hinnehmen, dass durch wildes Motocrossfahren Funktionen von Lebensräumen oder Lebensstätten von Tier- und Pflanzenarten in maßgeblichem Umfang dauerhaft eingeschränkt oder gestört werden. Je schützwürdiger und empfindlicher ein Lebensraumtyp oder eine Art ist, umso erheblicher ist der Schaden der angerichtet wird.“ Das Fahren auf Waldwegen ist deshalb nicht erlaubt.
Stein und Dezernentin Schmahl weisen darauf hin, dass ungeordnetes motorisiertes Crossfahren einen eklatanten Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz darstellt und, wenn in Waldgebieten gefahren wird, auch gegen das Forstgesetz. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit, die auch entsprechend geahndet werden kann.
Auch EU-Recht wird verletzt, wenn der oder die Fahrer in EU-Schutzgebieten unterwegs sind oder durch europäische Gesetzesvorgaben streng geschützte Tier- und Pflanzenarten besonders beeinträchtigt werden.
Motocross-Strecken müssen mit Naturschutzbehörden und – verbänden abgestimmt werden und bedürfen einer behördlichen Genehmigung, damit die Natur nicht auf der Strecke bleibt.
Naturschutzdezernentin Schmahl bittet deshalb alle Freunde des Motorsports, die rechtlichen Vorgaben zu beachten und nur auf zugelassenen Strecken zu fahren. „Unsere Naturschutz- und Waldgebiete sind zu wertvoll, um sie für ein kurzfristiges Vergnügen zu gefährden.“