Im hessischen Koalitionsvertrag haben CDU und Bündnis 90/Die GRÜNEN vereinbart, dass mit Blick auf die kommunale Verschuldung der Kommunalaufsicht eine zentrale Rolle zukommt. „Die Aufsicht über die Schutzschirmkommunen durch die drei Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel hat sich bewährt. Wir streben an, die Kommunalaufsicht auch für die übrigen kreisangehörigen Kommunen bei den Regierungspräsidien zu konzentrieren. Doppelstrukturen gilt es dabei zu vermeiden.“ Die SPD hat im Kreistag beantragt, dass es keine Verlagerung der Kommunalaufsicht von den Landkreisen auf die Regierungspräsidien und eine Rückverlagerung der Kommunalaufsicht über Schutz-schirmkommunen auf die Landkreise geben soll. Rolf Tobisch hat sich gegen den Antrag der SPD ausgesprochen.
Hier seine Rede im Kreistag:
„Man gibt ungern Kompetenzen ab. Genau dieses erwartet aber die hessische Landesregierung von den Landkreisen, indem der Teilbereich Haushaltsüberwachung der Kommunalaufsicht bei den Regierungspräsidien gebündelt werden soll.
Genauer betrachtet war die Kommunalaufsicht der Landkreis schon seit ewigen Zeiten nicht für größere Städte zuständig. Vor zwei Jahren mussten zusätzlich noch die Schutzschirmkommunen an die Regierungspräsidien abgegeben werden. Dadurch existieren ineffiziente Doppelstrukturen. Aus gesamtstaatlicher Sicht sollte es nur eine zuständige Stelle geben. Die Frage ist welche, die beim Landkreis oder die beim RP?
Was wird dem Landkreis wirklich weggenommen, wenn die verbleibende Rumpf-Kommunalaufsicht auch noch zum RP wandert? Die Gestaltungsmöglichkeiten des Landkreises bei der Haushaltkontrolle sind äußerst gering. Die zuständigen Personen haben lediglich die Vorgaben der Landesregierung abzuarbeiten. Man kann sich in dieser Angelegenheit nicht mit Ruhm bekleckern.
Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass es eine angenehme Aufgabe ist, den Kommunen mitzuteilen, dass sie sich noch mehr anstrengen müssen, um das Planziel einer Haushaltskonsolidierung zu erreichen. Dieser Teil würde unserer Landrätin zufallen.
Die Prüfung der kommunalen Haushalte kann man getrost als eine unangenehme Pflichtaufgabe bezeichnen.
Ein ganz gewaltiger Aspekt für meine Entscheidung sind die Personalkosten. Wenn diese Prüfungen bei Landkreis nicht mehr stattfinden, fallen dafür auch keine Personalkosten an. Das bisher zuständige Personal kann mittelfristig eingespart werden oder sich sinnvolleren Tätigkeiten widmen.
Für den Verbleib der Kommunalaufsicht beim Landkreis hingegen spricht, dass der Landkreis näher an den Kommunen dran ist und daher die örtliche Lage besser kennt. Umgekehrt ist aber der RP näher an der Landesregierung dran. Bei extremen finanziellen Schieflagen einer Kommune ist es über den RP einfacher zusätzliche Mittel vom Land zu erhalten als durch den Landkreis. Dieses ist kürzlich für Gießen und Offenbach geschehen.
Unter Abwägung der Vor- und Nachteile komme ich zu der Überzeugung, dass es für den Landkreis Gießen günstiger ist, wenn die Haushaltskontrolle der Kommunen komplett zum RP wechselt. Sie ist dort besser aufgehoben ist als beim Landkreis.