Sehr geehrter Herr Kreistagsvorsitzender,
die drei Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FW stellen folgenden
Antrag zur Vorlage des Teilregionalplans Energie Mittelhessen :
Der Kreistag möge beschließen:
„Der Kreistag spricht sich gegen Festsetzungen im Teilregionalplan Energie Mittelhessen
aus, die den für das Gelingen der Energiewende notwendigen Ausbau der
Windkraft in Mittelhessen gefährden.
Der Kreistag kritisiert die unnötig strikten Vorgaben der hessischen Landesregierung
im Entwurf des Landesentwicklungsplans, die eine flexible Planung für die Regionalversammlung
und die Kommunen erschweren.
Insbesondere die Vorgabe von mindestens 5,75 m/s Windgeschwindigkeit unter Berufung
auf eine theoretische Berechnung des TÜV –Süd erschwert und verhindert
das Erschließen von geeigneten auch für die Bürgerinnen und Bürger konfliktärmeren
Standorten, die bei Messungen vor Ort auch deutlich über den vom TÜV errechneten
Werten liegen können. Dieser Aspekt ist unter anderem für das sog. Repowering
von besonderem Belang.
Darüber hinaus wird der vollständige Ausschluss von Natura 2000 Gebieten für Vorranggebiete
Windenergie als kritisch erachtet. Vielmehr ist es notwendig anlassbezogen
zu prüfen, ob bestimmte Schutzzwecke wirklich berührt werden.
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, die vorgenannten Punkte in seine Beschlussvorlage
einer Stellungnahme im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Regionalplan
aufzunehmen.“
Begründung:
Der Gesetzgeber im Bund, wie auch der Gesetzgeber in Hessen, haben sich auf das
Ziel verständigt die Erneuerbaren Energien auszubauen, um den Ausstieg aus der
Atomenergie zu ermöglichen und einen Anstieg von CO 2 Emissionen bzw. eine Intensivierung
des Klimawandels verhindern zu können. In der Umsetzung wird die
Energiewende aber an verschiedenen Stellen gebremst und teilweise blockiert.
Mit den Regelungen im Entwurf des Landesentwicklungsplans und dem daraus resultierenden
Entwurf des Teilregionalplans Energie Mittelhessen sind diese Ziele gefährdet.
Dies ist angesichts einer Gegenüberstellung verschiedener klimafreundlicher
Energieträger nicht nachvollziehbar, da Windenergie sowohl in Bezug auf den Umwelteingriff
und als auch hinsichtlich der Relation von getätigter Investition zu Energieoutput
die sinnvollste Energieform darstellt.
Die Festlegung von 5,75 m/s Windgeschwindigkeit als Mindestwindgeschwindigkeit
ist zu hoch angesetzt, selbst eine von der Landesregierung in Auftrag gegebene Studie
belegt, dass auch eine Windgeschwindigkeit von 5,5 m/s darstellbar ist.
Der Ausschluss von allen Natura 2000 Gebieten im Teilregionalplan Mittelhessen ist
nicht notwendig. Sinnvoll wäre ein abgestuftes Vorgehen, je nachdem ob und in wel –
cher Dichte windkraftgefährdete Arten in dem Gebiet sich aufhalten. In manchen Fällen
ist der Ausschluss sinnvoll, in anderen Fällen sind Einzelfallprüfungen sinnvoll, ob
mögliche Konflikte beispielsweise mit dem Vogelschutz aufgelöst werden können.
Zudem verhindert ein genereller Ausschluss von Natura 2000 Gebieten dort das
sinnvolle Repowering, also das Ersetzen alter Windkraftanlagen durch effiziente
neue Anlagen. Dabei wäre es sinnvoll bei Orten mit bestehendem Eingriff einen signifikant
höheren Stromertrag zu erreichen. Teilweise können sogar mit höheren
Masten Naturschutzziele besser erreicht werden.
Die bisherige Planung verhindert nicht nur Planungen im Sinne des Klimaschutzes
und Investitionen, die auch der lokalen Wirtschaft zugute kommen können. Sie
schränkt überdies die Handlungsfähigkeit von willigen Kommunen in diesem Bereich
ein.